Kontakt
St. Marianus
Palliativzentrum
Schlöpkeweg 8
21357 Bardowick
Telefon 04131/92515-0
Fax 04131/92515-25
Telefonnummern:
St. Marianus-Palliativzentrum 04131-925150
Hausärztliche Gemeinschaftspraxis 04131-9251560
Marianus-Mobil-Pflegedienst 04131-9251542
Palliativ-Notrufnummer 04131-9251540
Aufnahmebedingungen
Patienten:
Aufgenommen werden können alle Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die die Lebenserwartung auf einige Wochen oder Monate begrenzt und die deshalb einen erhöhten Aufwand an Pflege und ärztlicher Betreuung (vor allem Schmerztherapie) benötigen.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Krankheitsgruppen beispielhaft definiert:
- Maligne Erkrankungen (Tumorerkrankungen) in fortgeschrittenem Stadium
- Neurologische Erkrankung im Endstadium
- Stoffwechselerkrankungen im Endstadium ( Leber-,Nieren-und Lungenerkrankungen)
- Kardiologische Endzustände
- AIDS im Endstadium
Finanzielles:
Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Pflegeversicherung und der Krankenkasse übernommen. Auf einen Eigenanteil des Patienten verzichten wir grundsätzlich, so dass für unsere Patienten keinerlei Kosten entstehen. Freiwillige Spenden werden gerne angenommen, da der Gesetzgeber uns zwingt, 10 % der Kosten durch Spenden abzudecken ( Förderverein).
Verfahrensweg bei Aufnahme:
Patienten, die aus einem Krankenhaus oder dem privatem Bereich zu uns verlegt werden sollen, können nach telefonischer Anmeldung aufgenommen werden-wenn wir ein freies Bett zu Verfügung haben. Meistens muss mit einer Wartezeit ca.7 bis 14 Tagen gerechnet werden. Wir benötigen lediglich vom derzeit behandelnden Arzt einen Verlegungsbericht oder eine Einweisung mit der Bemerkung: " Es besteht Hospizbedürftigkeit." Um alle Formalitäten, auch die Beantragung einer Pflegeeinstufung, kümmert sich dann unsere Verwaltung.
Wenn ein Patient aus einer stationären Pflegeeinrichtung zu uns verlegt werden soll, ist eine vorherige Begutachtung durch die Krankenkasse nötig. Wir können dabei helfen.
Aufenthaltsdauer:
In manchen Fällen kann durch palliativmedizinische Maßnahmen und entsprechende Betreuung doch noch ein Zustand erreicht werden, in dem der Patient noch einmal nach Hause kann. Eine Wiederaufnahme ist jederzeit möglich.
Andernfalls ist die Aufenthaltsdauer unbegrenzt, so dass der Patient seine letzte Lebenszeit in unserer Obhut verbringen kann.
