Aufnahme - St. Marianus

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden können alle Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die die Lebenserwartung auf einige Wochen oder Monate begrenzt. Aufgrund ihrer Erkrankung und deren Symptome besteht ein erhöhter Aufwand an palliativmedizinischer Betreuung und Pflege.

Verfahrensweg bei der Aufnahme

Patienten, die aus einem Krankenhaus oder dem privaten Bereich zu uns verlegt werden sollen, können nach telefonischer Anmeldung aufgenommen werden – wenn wir ein freies Bett zu Verfügung haben und die Kriterien der Hospizbedürftigkeit erfüllt sind. Meistens muss mit einer Wartezeit von ca. 5 bis 10 Tagen gerechnet werden.

Hilfreich sind aktuelle Befunde (Krankenhausbriefe/ Onkologische Berichte/ Medikationsplan) und eine kurze Mitteilung des behandelnden Arztes, um über das Erfordernis einer vorherigen Beantragung der Hospizbedürftigkeit zu beraten.

Gerne sind wir bei den Formalitäten und der Beantragung der Hospizbedürftigkeit und Pflegeeinstufung behilflich.

Wenn ein Patient aus einer stationären Pflegeeinrichtung zu uns verlegt werden soll, ist immer eine vorherige Begutachtung durch die Krankenkasse nötig. Wir können dabei helfen.

Aufenthaltsdauer

In manchen Fällen kann durch palliativmedizinische Maßnahmen und entsprechende Betreuung ein Zustand erreicht werden, in dem der Patient sich stabilisiert und eine Entlassung nach Hause oder in eine andere Wohnform möglich erscheint. Gerne unterstützen wir bei der Organisation und Planung. Eine Wiederaufnahme ist möglich.

Andernfalls ist die Aufenthaltsdauer unbegrenzt, so dass der Patient seine letzte Lebenszeit in unserer Obhut verbringen kann.

Beispielhaft definierte Krankheitsgruppen

  • Maligne Erkrankungen (Tumorerkrankungen) in fortgeschrittenem Stadium
  • Neurologische Erkrankung im Endstadium
  • Stoffwechselerkrankungen im Endstadium (Leber-, Nieren- und Lungenerkrankungen)
  • Kardiologische Endzustände
  • AIDS im Endstadium

Finanzielles

Die Unterbringung im Hospiz ist für Patienten zuzahlungsfrei. D.h. sie müssen keinen Eigenanteil tragen. Die Kosten für den Aufenthalt werden zu 95% von der Pflegeversicherung und der Krankenkasse übernommen. 5% müssen Hospize selbst finanzieren, so dass sie auf Zuwendungen angewiesen sind.