Aufnahme - St. Marianus

Aufnahmebedingungen

Aufgenommen werden können alle Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit leiden, die die Lebenserwartung auf einige Wochen oder Monate begrenzt. Aufgrund ihrer Erkrankung und deren Symptome besteht ein erhöhter Aufwand an palliativmedizinischer Betreuung und Pflege.

Verfahrensweg bei der Aufnahme

Patienten, die aus einem Krankenhaus oder dem privaten Bereich zu uns verlegt werden sollen, können nach telefonischer Anmeldung aufgenommen werden – wenn wir ein freies Bett zu Verfügung haben. Meistens muss mit einer Wartezeit von ca. 7 bis 14 Tagen gerechnet werden.

Hilfreich sind aktuelle Befunde (Krankenhausbriefe/ Onkologische Berichte/ Medikationsplan) und eine kurze Mitteilung des behandelnden Arztes, damit von uns eine zeitnahe Prüfung der Hospizbedürftigkeit erfolgen kann.

Um alle Formalitäten, auch die Beantragung einer Pflegeeinstufung, kümmert sich dann unsere Verwaltung.

Wenn ein Patient aus einer stationären Pflegeeinrichtung zu uns verlegt werden soll, ist eine vorherige Begutachtung durch die Krankenkasse nötig. Wir können dabei helfen.

Aufenthaltsdauer

In manchen Fällen kann durch palliativmedizinische Maßnahmen und entsprechende Betreuung doch noch ein Zustand erreicht werden, in dem der Patient noch einmal nach Hause kann. Eine Wiederaufnahme ist jederzeit möglich.

Andernfalls ist die Aufenthaltsdauer unbegrenzt, so dass der Patient seine letzte Lebenszeit in unserer Obhut verbringen kann.

Beispielhaft definierte Krankheitsgruppen

  • Maligne Erkrankungen (Tumorerkrankungen) in fortgeschrittenem Stadium
  • Neurologische Erkrankung im Endstadium
  • Stoffwechselerkrankungen im Endstadium (Leber-, Nieren- und Lungenerkrankungen)
  • Kardiologische Endzustände
  • AIDS im Endstadium

Finanzielles

Die Kosten für den Aufenthalt werden von der Pflegeversicherung und der Krankenkasse übernommen. Auf einen Eigenanteil des Patienten verzichten wir grundsätzlich, so dass für unsere Patienten keinerlei Kosten entstehen. Freiwillige Geldzuwendungen werden gerne angenommen, da der Gesetzgeber uns zwingt, 5% der Kosten selbst abzudecken.